Britische Jungferninseln- Firmeninformationen
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| Firmenart | Gründungszeit | Kosten |
|---|---|---|
| IBC | 2 bis 3 Tage | £650 |
Britische Jungferninseln - Stichpunkte
- Nur 2 bis 3 Tage zur Gründung benötigt
- Eine IBC benötigt nur einen Geschäftsführer
- Geschäftsführer können jede Staatsbürgerschaft besitzen
- Nur ein Gesellschafter benötigt
- Gesellschafter dürfen zu 100% Ausländer sein
- Eine IBC ist von Steuern auf Einkommen, das außerhalb der Britischen Jungferninseln erwirtschaftet wurde, befreit
- Vertrauliche Struktur - Unterlagen müssen nicht bei den Behörden eingereicht werden
- Wir bieten Ihnen unsere vollständige Expertise und Unterstützung bei jedem Schritt des Gründungsablaufs
Britische Jungferninseln - Business Companies Act 2004
Der Business Companies Act 2004 der Britischen Jungferninseln ist das einzige Kapitallgesellschaftsgesetz der Region und ersetzt den International Business Companies (IBC) Act von 1984. Eine IBC-Firma muss Aufzeichnungen über ihre Finanzen führen, die genügen, um Finanztransaktionen der Firma zu erklären. Die Firma muss Kopien der folgenden Unterlagen im Büro des Handlungsbevollmächtigten aufbewahren:
- Gesellschafterverzeichnis
- Stempel des Firmensiegels
- Geschäftsführerverzeichnis
- Verzeichnis der Gebühren, Hypotheken und anderen Belastungen
- Finanzaufzeichnungen, die genügen, um die Finanztransaktionen der Firma zu erklären.
- Geschäftsführer sind dazu verpflichtet, jegliche Zinsen von Geschäftsvorgängen mit der Firma offen zu legen.
Gesellschaftsvertrag und Satzung
Jede Firma muss über einen der Gesetzgebung
entsprechenden Gesellschaftsvertrag und eine Satzung verfügen. Diese
entsprechen der 'Verfassung' der Firma. Die Angelegenheiten, die
Gesellschaftsvertrag und Satzung erfassen, sind unter anderem interne
Führungsabläufe sowie das Verhältnis zwischen den Mitgliedern.
In dem Gesellschaftsvertrag und der Satzung kann festgesetzt
werden, dass Anteilscheine nicht ausgegeben werden müssen. Anteilscheine können, falls erwünscht, von nur einem
Geschäftsführer unterzeichnet werden, und Inhaberanteile müssen bei
einem authorisierten Depothalter hinterlegt werden.
Antrag beim Registerbeamten
Wir werden ein ausgefülltes Antragsformular bei der Registrierstelle ablegen, zusammen mit:
- Gesellschaftsvertrag und Satzung, sowie
- die Einwilligung, als Handlungsbevollmächtigter zu handeln
Wenn die Registrierstelle zufrieden ist, wird sie:
- die Unterlagen beglaubigen
- eine Firmenkennzahl erteilen
- eine Gründungsurkunde ausstellen
- die Kopien des Gesellschaftsvertrags und Satzung zurücksenden, mit einem Stempel des Siegel der Registrierstelle
Geschäftsführer- und Gesellschafterversammlungen
IBCs sind nicht dazu verpflichtet, regelmäßig eine Jahreshauptversammlung oder Geschäftsführer- bzw. Gesellschafterversammlungen abzuhalten. Vorstandssitzungen können überall auf der Welt stattfinden, und können auf elektronischem Wege durchgeführt werden.
Anforderungen zum Berichtswesen
Es gibt keine strengen Anforderungen zum
Berichtswesen auf den Britischen Jungferninseln, und eine IBC muss keine Finanzaufstellungen
oder Geschäftsberichte erstellen. Die Firma sollte nur die Unterlagen
oder Berichte beibehalten, die die Geschäftsführer für ihre
eigene Verwendung als erforderlich erachten; und diese können
von überall auf der Welt aus geführt werden. Es besteht keine Notwendigkeit
für IBCs, Jahreserklärungen abzugeben.
Geschäftsführer-
und Gesellschafterverzeichnisse müssen beim Firmensitz des
Unternehmens selbst hinterlegt werden.
Anforderungen zur Gründung
- Es sollte mindestens eine Person geben, die Geschäftsführer und Gesellschafter wird
- Es muss einen Handlungsbevollmächtigten vor Ort auf den Britischen Jungferninseln geben
- Es sollte auch einen Firmensitz auf den Britischen Jungferninseln geben
Firmensitzadresse sowie den Handlungsbevollmächtigten vor Ort können wir bereitstellen. Die einzigen Unterlagen, die wir der Registrierstelle vorlegen, sind die Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftssatzung der Firma. Diese Unterlagen enthalten weder die Namen der Geschäftsführer oder Gesellschafter, noch andere persönliche Angaben.







