Firmennamensprüfung in Deutschland
Firmennamen eintragen
Wir prüfen online bei der Firmenregistrierstelle nach, um zu bestätigen dass Ihr Firmenname zulässig und nicht bereits eingetragen ist.
Der Firmenname wird bei der Industrie-und Handelskammer geprüft. Danach benötigen wir eine Bestätigung vom Handelsregister. In Deutschland gibt es mehr als 400 örtliche Amtsgerichte, die das Handelsregister führen, sowie mehrere Industrie-und Handelskammern.Die Registrierstelle wird eine Namen nur dann ablehnen, wenn dieser mit einem anderen eingetragenen Namen identisch, fast identisch oder phonetisch gleichwertig ist, oder Staatsförderung andeutet.
Für die Verwendung verschiedener Worte wie 'Bank', 'Versicherung' oder 'Gruppe' ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
Zusätze für Firmennamen in Deutschland
Der Zusatz 'Gesellschaft mit beschränkter Haftung' bzw. die Abkürzung 'GmbH' müssen der Firmenbezeichnung normalerweise immer beigefügt werden. In Fällen, wo die Firma in Form einer UG gegründet wurde, muss der Zusatz 'Unternehmergesellschaft' verwendet werden, bis die Firma zu einer vollwertigen GmbH wird.






