Prüfung des Firmennamens in Frankreich

Firmennamen in Frankreich müssen vorgenehmigt werden, um zu sehen ob sie zur Verfügung stehen und angenommen werden können.

Der Centre de Formalités des Entreprises wird einen Namen nur dann ablehnen, wenn dieser mit einem anderen eingetragenen Namen identisch, fast identisch oder phonetisch gleichwertig ist, oder Staatsförderung andeutet.

Die Verwendung verschiedener Worte wie 'Bank', 'Versicherung' oder 'Gruppe' benötigt zudem eine Sondergenehmigung.

Firmennamen

Es gibt Registrierstellen in allen "Départements" (administrative Regionen), und diese sind jeweils getrennt. Ein Name wie etwa "Hôtel de la Gare SàRL" könnte in 100 verschiedenen administrativen Bereichen als Duplikat eingetragen werden. Bei Namenssuchen in in Frankreich gibt es zwei weitere Schwierigkeiten:

  • Die Verwendung von anerkannten Handelszeichennamen bedeutet eventuell, dass ein Firmenname wie etwa "MacDonalds Hamburgers SàRL" zwar angenommen werden, aber wegen bei Handelszeichen geltenden Einschränkungen nicht verwendet werden kann.
  • Einige örtliche Handelsgerichte genehmigen eventuell einen Namen für die Gründung, tragen diese genehmigten Namen jedoch nicht in das von uns verwendete Zentralverzeichnis ein.

 

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